Zwischen Deutsch-Togo und Französisch-Dahomey: Flaggensymbolik, Grenzziehung und Zirkulation in den kolonialen Beziehungen (1884-1914)

  • Between German Togo and French Dahomey: Flag Symbolism, Boundary Drawing and Circulation in Colonial Relations (1884-1914)

Résumés

Le présent article cible les colonies limitrophes du Togo allemand et du Dahomey français, et se limite à l’époque de la colonisation allemande (1884-1914). Il place les drapeaux, la nouvelle frontière ainsi que la mobilité transfrontalière au centre de l’analyse. Cette nouvelle frontière franco-allemande, il fallait d’abord la négocier et la délimiter, puis la contrôler, ce qui représentait alors une tâche difficile. A la fin du XIXe siècle, les Européens en Afrique ne disposaient en effet pas des moyens techniques pour s’assurer d’une délimitation exacte. C’est pourquoi ils ont souvent émis des prétentions sur les mêmes régions, se disputant parfois les mêmes communes et provoquant des conflits mineurs. En outre, par l’effet du manque de personnel pour effectuer suffisamment de contrôles frontaliers, leur intention de réduire la mobilité transfrontalière est restée longtemps vaine. Dans ce contexte, l’article analyse le rôle et la symbolique des drapeaux nationaux, traitant à la fois leurs aspects ethnologiques, politiques et géopolitiques. De plus, il met en exergue leur signification spécifique pour les colonisateurs, mais aussi pour les colonisés. Dans les deux cas, le rapport au drapeau était ambigu. C’est ainsi que pour les men on the spot, les drapeaux nationaux incarnaient la patrie lointaine, mais aussi la dépendance hiérarchique de la métropole ; pour les Africains, les drapeaux symbolisaient la domination étrangère, mais aussi une protection.

The following article deals with flags, mobility and the French-German border between Togo and Dahomey during the German colonial period (1884-1914). Up till 1900 at least, the drawing and control of the borders were an unwinnable undertaking in colonial Africa. The Europeans did not have the technical means to determine the new borders accurately. This gave way to frequent conflicts, which resulted in repeated claim over the same regions and disagreements over the same territories. The colonists did not have enough personnel to perform proper border control. Their intention to decrease the transborder mobility stayed thus unwinnable for a long time. In this context, the article analyzes the symbolism of national flags. The flag had a particular meaning in this unsteady context, it symbolized the proclamation of the protectorate and marked the new border, it was often the only visible sign of colonial domination. For the colonists as well as for the colonized, it incarnated a remote political power and was a kind of sanctum, which was to be harmed under no circumstances.

Plan

Texte

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bestand weltweit ein so reger und weiter Verkehr, wie er erst in den 1980erJahren wieder erreicht wurde. Um diesen Aspekt hervorzuheben, sprechen viele Historiker inzwischen von einem „Globalisierungsschub“ (z.B. Lindner 2011: 8; Conrad 2006: 7). Die Zirkulation von Menschen und Gütern nahm bis dahin unbekannte Ausmaße an. Auch die Staaten exportierten bzw. erweiterten sich in ihren neuen Kolonien. Man wollte „da und dort ein junges Deutschland gründen“1, also das Deutsche Reich vergrößern. Wenn man diesem Gedanken folgt, kann man Kolonialismus2 durchaus als ein widersprüchliches Unternehmen beschreiben, das sich zugleich durch eine Erhöhung und Verringerung von Mobilität auszeichnet. Einerseits wurde der Mutterstaat mobiler, er verschickte seine Vertreter nach Übersee, die in seinem Namen reisten, entdeckten und ihn schließlich neu gründeten. Andererseits ging Kolonisierung mit einer neuen Festsetzung von Gebietshoheit, von Grenzen und somit einer Regulierung der präkolonialen Zirkulation einher. Fortan war eine amtliche Erlaubnis nötig, um die neuen Grenzen zu überschreiten. Um es mit Trutz von Trotha auszudrücken: „‚Bodenständigkeit’ beinhaltet Gehorsam. Bewegung wird ‚kriminell’“ (von Trotha 1994: 289). Doch die neuen Grenzen wurden anfangs nicht wirklich respektiert, ja mehr noch, sie wurden oftmals gar nicht zur Kenntnis genommen und waren unter Umständen nicht einmal sichtbar. Die Kolonialmächte hatten einfach nicht die Mittel, die Grenzen ihres neuen Territoriums geltend zu machen. Ständig wurden sie daher in Frage gestellt, sei es von Afrikanern, die ohne Erlaubnis migrierten, sei es von anderen Europäern, die Gebiete jenseits und diesseits der Grenzen für sich beanspruchten.

Dieser weitestgehend erfolglose Versuch der Grenzregulierung charakterisiert auch die deutsch-französischen Beziehungen in Westafrika. An der Küste von Togo und Dahomey waren Deutsche und Franzosen einmal mehr zu Nachbarn geworden. Da die Franzosen beanspruchten, als Erste dagewesen zu sein, protestierten sie zunächst gegen die deutsche Schutzherrschaft vom 5. Juli 1884. Es folgten etliche Aufteilungs- und Grenzverträge. So wurde die Grenze zwischen Deutsch-Togo und Französisch-Dahomey3 1885 und 1897 ausgehandelt und mithilfe binationaler Grenzkommissionen in Expeditionen ausgemessen, die bis zu einem Jahr unterwegs waren. Trotzdem schwelten weiterhin kleinere Grenzkonflikte, so dass man 1901 eine weitere Kommission einsetzte. Im Endeffekt wurde die Grenze erst 1913 festgesetzt, bis dahin blieben vereinzelte Orte umstritten. Sie wurden zu neutralem Gebiet erklärt, in dem keine der beiden Mächte Posten einrichten bzw. Steuern einziehen durfte.

In den Korrespondenzen zu diesen Grenzstreitigkeiten taucht immer wieder ein Gegenstand auf: die Nationalflagge. Allein schon aufgrund der bloßen Häufigkeit des Wortes „Flagge“4 scheint es gerechtfertigt, diesem Gegenstand einen Artikel zu widmen. Es soll also der Frage nachgegangen werden, wieso die Nationalflagge im Diskurs der Kolonisten so wichtig, ja, allgegenwärtig war. Welche Rolle spielte sie in den kolonialen Beziehungen?5

Flaggen sind komplexe Symbole, die viel über die Beziehung des Einzelnen zum Staat aussagen. Thomas Eriksen bezeichnet sie als „Schlüsselsymbole” bzw. „verdichtete Symbole.“6 Ihre Symbolik ist vielfältig; stets verkörpern sie Zugehörigkeit, die sich jedoch auf verschiedene Dinge beziehen kann: zu einer sozialen Gruppe, einer ideologischen Bewegung, einer Religion, einem Ort oder – meistens – zu einem Staat. Gabriella Elgenius (Elgenius 2007) skizziert ihre lange Geschichte und vielfältige Rolle: Die europäischen Flaggen inspirierten sich an arabischen Bannern und verkörperten in den Kreuzzügen das Christentum.7 In dieser Zeit wurden sie sogar vom Papst selbst gesegnet und heiliggesprochen. Sie versinnbildlichten also den christlichen Glauben bzw. eine höhere Idee. Ihr Hauptnutzen bestand allerdings vor allem darin, auf dem Schlachtfeld der Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu dienen. Erst später wurden sie vermehrt mit Orten und Gebieten assoziiert. Die Fahne wurde jetzt zum Symbol der Gebietshoheit, zum Zeichen, dass hier ein Staat endet und dort der nächste beginnt. Mit ein wenig Farbe und Stoff machen Flaggen räumliche Aufteilung sichtbar und markieren Territorialität. Wichtig ist außerdem der affektive Bezug zu ihnen. Im 19. Jahrhundert wurde diese emotionale Bindung im Zuge der aufkommenden Nationalismen und Nationalstaaten besonders stark und innig. Eriksen zählt Flaggen zu den Hauptsymbolen der Nation, ja zu den „Säulen der Nation“ (“pillar of nationhood“, Eriksen 2007: 2). Sie besäßen die gleiche Wichtigkeit wie Volkszählungen, ein allgemeines Erziehungswesen und eine geteilte Geschichtserzählung (“the shared historical narrative“, Eriksen 2007: 3). Trotz ihrer Bedeutung existieren bisher nur sehr wenige Studien zu Flaggen, zu ihren anthropologischen Aspekten und ihrer nationalen Symbolik.8 Noch viel spärlicher gesät sind die Studien zur Beziehung zwischen Flaggen und Kolonialgeschichte. Über die Rolle der französischen Fahne in den Kolonien wurde bisher nichts geschrieben, über diejenige der deutschen nur zwei kurze Artikel (Karaschewski 2005; Herzfeld 2005). Beide handeln vom nie ausgeführten Projekt, nach englischem Vorbild spezifische Flaggen für die verschiedenen deutschen Schutzgebiete zu entwickeln. Die wenigen Arbeiten werden jedoch helfen, die Rolle der europäischen Flaggen in den Kolonien abgrenzend zu ihrer Symbolik in Europa zu definieren.

Der Artikel fragt nach dem affektiven Zugang, den die Kolonisten einerseits und die Kolonisierten andererseits zu den europäischen Flaggen hatten. Hier ist der spezifische Kontext der situation coloniale grundlegend. Dieser von Georges Balandier (Balandier 1971: 160) geprägte Begriff steht für eine neuartige Abhängigkeit, welche mehr Nachteile und Inferiorität hervorbringt als die traditionelle Hierarchie. In seinem Sinne ist Kolonialismus eine besondere Art von Interaktion, hauptsächlich zwischen Kolonisten und Kolonisierten, aber auch zwischen verschiedenen Kolonialmächten. Der Schwerpunkt der Analyse wird auf der Anfangszeit der Schutzherrschaft und der Festsetzung der deutsch-französischen Grenze liegen. Ohne viel Erfolg versuchten die Europäer, die grenzüberschreitende Zirkulation einzudämmen bzw. zu regulieren. Es stellt sich also die Frage, welche Bedeutung die Nationalflagge im Versuch der kolonialen Mobilitätsreduzierung einnahm.

Bei den ausgewerteten Quellen handelt es sich fast ausschließlich um Akten aus der kolonialen Verwaltung in Westafrika, also um die amtlichen Korrespondenzen und Berichte aus Togo und Dahomey. Vor allem in der französischen Kolonie hatten die meisten Kolonialbeamten einen militärischen Titel, wie zum Beispiel die folgenden, die im Artikel vorkommen: Victor Ballot, Gouverneursleutnant von Porto-Novo, dann Gouverneur von Dahomey (1891-93, 1894-99); Henry Alexis Decoeur, Major und Kommandant der Expeditionen zur Durchdringung des Hinterlandes; Pierre Arnoux, Kapitänsleutnant des Kriegsschiffes „Gabès“. Auf deutscher Seite finden sich weniger militärische Titel. Im Artikel werden zum Beispiel folgende Regierungsvertreter genannt: der Jurist Ernst Falkenthal, ab 1885 Kaiserlicher Kommissar von Togo; Regierungsassessor August Köhler, ab 1895 Landeshauptmann von Togo; Leutnant Wilhelm Preil, Leiter der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission (1899). Darüber hinaus werden mehrere Handelsagenten und Unternehmer zitiert, zum Beispiel der einflussreiche Hamburger Überseekaufmann Adolph Woermann, Vorstandsmitglied in der Deutschen Kolonialgesellschaft. Die Grenze zwischen Handel, Politik und kolonialer Verwaltung ist nicht immer klar. So wurde Cantaloup, Handelsvertreter des Unternehmens Fabre & Cie, zum ersten französischen Konsulagenten in Klein-Popo ernannt. Aufgrund dieser Überschneidung soll in der Folge trotz seiner Ungenauigkeit der Begriff „Kolonisten” verwendet werden, wenn sowohl die kolonialen Beamten als auch die Handelsvertreter gemeint sind.

Die Gliederung des Artikels ist so gestaltet, dass nacheinander drei Ebenen in den Vordergrund gestellt werden: Zunächst das Mutterland Deutschland bzw. Frankreich; dann die lokale Sicht der Kolonisten in Togo und Dahomey und schließlich die Reaktionen der kolonisierten Bevölkerungen auf die fremden Flaggen.

1. Nationalflaggen, Kolonien und deutsch-französische Beziehungen

1.1. Nationalflaggen und Kolonialismus

Die Nationalflagge ist eng mit der Geschichte des jeweiligen Staates verbunden. Sie verkörpert den Kampf um politische Partizipation, der in Europa meistens ein langer, schwieriger Prozess war. Sie erinnert an die Entstehung der modernen Nationen und der partizipativen Demokratie (Elgenius 2007). Der gesellschaftliche Machtkampf, der mit der Französischen Revolution in Europa seinen ersten Höhepunkt erreichte, wurde etwa in der blau-weiß-roten Trikolore verewigt. Letztere wurde also zum zentralen Symbol der französischen Nation und der nationalen Einheit. Die Französische Revolution inspirierte andere demokratische Bewegungen in Europa, die ebenfalls eine dreifarbige Fahne wählten, so etwa den deutschen Vormärz. Mit diesem aber wollte Bismarck brechen und verbannte somit auch dessen Symbol, die schwarz-rot-goldene Fahne, die er 1867 durch die schwarz-weiß-rote Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ersetzen ließ.

Diese schwarz-weiß-rote Nationalflagge sowie die Reichskriegsflagge hisste das Reich auch in seinen Übersee-Gebieten. Außerdem ließ das Reichskolonialamt 1912 spezielle Flaggen für die einzelnen Schutzgebiete entwerfen, welche aber nie zum Einsatz kamen. Sie zeigten verschiedene Embleme auf der Grundlage der deutschen Farben – im Falle Togos eine Palme mit zwei Schlangen. Die Behörden handelten hier nach englischem Vorbild, sie gaben jedem Schutzgebiet eine eigene Flagge und unterstrichen somit seine besondere Identität. Diese Vielfältigkeit hing auch damit zusammen, dass die neuen Gebiete nicht wirklich zum Reich gehören sollten. Bismarck ließ sich anfangs tatsächlich nur widerstrebend auf den Erwerb von Kolonien ein und nannte diese „Schutzgebiete“, was eine abgeschwächte Form von Kolonisierung darstellt. Manche Historiker (Wehler 1985: 420, Conrad 2008: 10) meinen, es sei eher eine politische Strategie gewesen als ein zielstrebiger imperialer Gedanke. Der Reichskanzler wollte einflussreiche Wähler für sich gewinnen, die erwarteten, dass das neu geeinte Reich jetzt endlich eine Hauptrolle in der Politik der Mächtigen spielen würde. Zu einer Weltmacht, wie das Reich es werden wollte, gehörten nun einmal auch Kolonien – so jedenfalls die damals weit verbreitete Meinung. Andererseits sollte es anfangs vor allem darum gehen, die deutschen Handelshäuser in Übersee staatlich zu beschützen. Das Motto der bismarckschen Kolonialpolitik lautete dann auch: „Die Flagge folgt dem Handel” (Décharme 1903: V). Ein bekannter Ausspruch, der nicht von Erfolg gekrönt war. Im Endeffekt gilt die deutsche Kolonialpolitik nämlich als unzusammenhängend und nicht durchdacht (Glasman 2010: 33).

Die französische Republik hatte dahingegen schon frühzeitig wichtige koloniale Konzepte wie Einheitlichkeit und Assimilation entwickelt. Selbst wenn diese Ideale vergleichsweise selten in die Tat umgesetzt wurden, spielten sie eine wichtige Rolle in der französischen Sicht auf das Übersee-Reich. Frankreich hisste in den neuen Gebieten zunächst nur seine Nationalflagge, so auch in Dahomey. Als diese Kolonie 1904 in die größere Einheit Afrique Occidentale Française integriert wurde, übernahm sie auch deren Flagge: einen blauen Hintergrund mit den französischen Farben oben links.

1.2. Aspekte der deutschen-französischen kolonialen Beziehungen

In den 1880er Jahren wünschte Bismarck eine Versöhnung mit Frankreich und war daher besonders entgegenkommend, wenn es um Kolonien ging, da er eigentlich sowieso keine wollte. Umgekehrt wurden die deutschen Kolonien in Paris nicht als ernstzunehmende Konkurrenz gesehen. Das Kaiserreich galt als eher harmlose, zu spät gekommene Kolonialmacht, die nur einige spärliche Überreste des europäischen Machtkampfes für sich beanspruchen konnte, einige wenig interessante, weit auseinander liegende Landstreifen. Stattdessen hoffte Paris auf Berlin als Partner gegen das übermächtige England, jenen gierigen Rivalen, der riesige Gebiete für sich beanspruchte, ohne sie überhaupt tatsächlich kolonisiert zu haben (FR ANOM 16 PA V/3, Archives personnelles de Brazza: 02.04.85).

Keine fünfzehn Jahre nach dem preußischen Einmarsch in Versailles waren die deutsch-französischen Beziehungen im Bereich der Kolonialpolitik aus diesen Gründen von einer gewissen Kooperationsbereitschaft geprägt (Grupp 1980: VII). Paris verzichtete zwar nie auf seine Forderung auf Rückgabe der eingenommenen Provinzen Elsass und Lothringen, wünschte aber durchaus eine Zusammenarbeit in Übersee. So bestand auf Regierungsebene der Wille, sich zu einigen.

Während die Regierungen und die Lobbyisten der Kolonialbewegung die Niederlage von 1871 recht gut verdrängen konnten, war für den Großteil der französischen Bevölkerung die traumatische Erinnerung an die Niederlage noch sehr präsent.9 1871 galt als nationale Schmach, man hatte die Landesgenossen aus Elsass-Lothringen im Stich lassen und dem Feind übergeben müssen. Ein Großteil der Nationalisten war der Meinung, dass die Franzosen sich auf eine Revanche konzentrieren sollten. Da die verlorenen Provinzen unersetzlich seien, solle man sich nicht mit exotischen Landstrichen in Übersee zufrieden geben, die das Volk nur von den wirklichen Problemen ablenken würden. Im Gegensatz dazu forderten die begeisterten Kolonialisten, dass Frankreich nicht den verlorenen Gebieten nachtrauern, sondern neue erobern solle (Grupp 1980: 73). So könne es zu alter und neuer Größe aufsteigen, über ein noch größeres Reich verfügen und seinen Ruf als Weltmacht zurückerlangen. Für die meisten Lobbyisten war das Übersee-Reich deshalb zuvorderst ein politisches Prestigeobjekt. Der Kolonialbesitz weckte in Frankreich – zunächst mehr als in Deutschland – ein Gefühl des Nationalstolzes.

2. Symbolwerte von Nationalflaggen für deutsche und französische Kolonisten in Westafrika

Nun soll ganz konkret untersucht werden, welche Rolle die Nationalflagge bei der Aufteilung Afrikas spielte. Zugleich wird analysiert, welchen besonderen Wert die eigene Nationalflagge für die Kolonialbeamten in Afrika hatte. Was bedeutete es für diese men on the spot, wenn sie mehrere tausend Kilometer von ihrem Heimatland entfernt die Nationalflagge hissen ließen?

2.1. Das Wettrennen um Land

Auf der Berliner Westafrika-Konferenz (Nov. 1884 – Feb. 1885) war der umkämpfte Kontinent nur grob in Interessensphären unterteilt worden. Hier wurden vor allem die Grundsätze für das folgende Wettrennen um Land festgesetzt. Die Generalakte der Konferenz besagte, dass nur Land in Besitz genommen werden durfte, das von keinem anderen europäischen Staat beansprucht wurde und somit als ‚herrenlos’ galt. Laut Artikel 34 galt die Schutzherrschaft erst als anerkannt, wenn nach Benachrichtigung der anderen Kolonialmächte keine gegenteiligen Ansprüche laut wurden. Wichtig war außerdem, dass die Behörden das Land auch tatsächlich verwalteten (Porte 2006: 60). Eine Forderung, die mindestens bis 1900 weitgehend theoretisch blieb, da die europäischen Mächte einfach nicht genug Geld und Personal investieren wollten, um in den neuen Gebieten eine funktionierende Verwaltung aufzubauen (Porte 2006: 60). Wichtig ist hier hervorzuheben, dass die Kolonialbeamten in Afrika aufgrund der Entfernung schwer zu kontrollieren waren. Sie handelten manches Mal auf eigene Faust und genossen eine große Unabhängigkeit. Bismarck selbst geriet mehrere Male in heikle Situationen, nachdem etwa der Entdecker Carl Peters oder der Unternehmer Friedrich Colin im Namen des Reichs Land erworben bzw. erobert hatten, ohne den Befehl dafür erhalten zu haben (insb.: Reichskolonialamt R1001/3729, Chüden, o. D.; Vgl. R1001/3730, o. A., „Verhandlungen mit Frankreich und Abgrenzung der beiderseitigen Besitzungen in Westafrika”, o. D.). Die Eroberer erhofften sich Ruhm und Ehre durch die beauftragten oder eigenmächtigen Landnahmen. Es entfachte sich ein Konkurrenzkampf, der die Aufteilung Afrikas überhaupt erst in Gang setzte (Sèbe 2013: 11).

In diesem Kontext wurde das Hissen der Flagge als Moment des Triumphs empfunden; als Beweis, dass ein Gebiet jetzt deutsch bzw. französisch sei und die Herrschaft der eigenen Nation hier ewig dauern würde. Die stolzen Beschreibungen erinnern manchmal an ein sportliches Wettrennen, in dem nur einige Wochen, Tage oder Stunden die Mitstreiter voneinander trennen. Dies lässt sich beispielhaft am Fall des Streites um den wichtigen Hafen Porto Seguro im April 1885 veranschaulichen: Als der französische Kapitänleutnant P. Amoun vor der Küste von Cotonou geankert hatte, signalisierte man ihm sogleich ein deutsches Kriegsschiff, das Kurs auf Porto Seguro genommen hatte. Sofort fuhr er hin, überholte es, setzte mit seiner Mannschaft an Land und bewachte dort die französische Flagge (FR ANOM 2006 COL 11, le capitaine du Gabès: 20.04.1885; BArch R175/FA1/1: 24.12.1885).

Die deutsche Mannschaft wollte sich ihren Sieg so schnell nicht nehmen lassen, ging ebenfalls an Land und pflanzte die Reichskriegsflagge neben der französischen auf. Beide Truppen bewachten ihre jeweiligen Flaggen die ganze Nacht lang, bis in Europa eine diplomatische Lösung gefunden wurde. Der Streit um den Hafen zog sich noch bis Dezember hin und endete mit der vertraglichen Grenzziehung am 24.12.1885. Im Hinterland aber lieferten sich deutsche und französische Offiziere noch bis zum Vertrag von 1897 ein Rennen um die Landnahme. Ein weiteres Beispiel ist hier die Expedition des Dr. Hans Gruner und des Kommandanten Decoeur in Gurma. Triumphierend erzählten sie, dass die Konkurrenten zu spät gekommen und von der deutschen Flagge empfangen worden seien. Letztere musste allerdings im Zuge französischen Protestes wieder entfernt werden(R1001/3733, o. A., „Darstellung der von Dr. Hans Gruner geführten Togo-Expedition”, o. D.).

Der Flaggenparade kam also eine zentrale Bedeutung zu. Sie wurde als initialer Staatsakt angesehen, mit dem die Schutzherrschaft begann. Durch sie wurde das Land deutsch, und Deutschland vergrößert. So stellte es etwa der Kommissar Falkenthal dar, als er 1885 auf den französischen Protestbrief gegen die deutsche Schutzherrschaft in Porto Seguro antwortete:

Die thatsächliche Besitzergreifung eines von unzivilisierten Stämmen bewohnten Landes ist vollendet, wenn der bevollmächtigte Vertreter einer europäischen Macht auf Antrag des eingeborenen Herrschers die Stellung des Landes unter das Protektorat seines Staates öffentlich und ausdrücklich proklamiert und in dem Hauptorte des Landes auf einem öffentlichen Platze die Kriegsflagge aufpflanzt.10

Die Bedeutung dieses Procedere wurde durch den strategischen Ort noch hervorgehoben. Meist war es ein öffentlicher Platz im Hauptort des Landes, an dem die Flagge vor den versammelten Herrschern und Mächtigen des Landes aufgepflanzt wurde. Oft wurde die Fahne aber auch direkt an der Küste gehisst (z.B. FR ANOM 2006 COL 11, le capitaine du Gabès: 20.04.1885). Vom Strand aus war die Flagge nämlich für die europäischen Kriegsschiffe sichtbar, die vor den Küsten Afrikas verkehrten. In diesem Fall richtete sich das Procedere also weniger an die Afrikaner als vor allem an die anderen Kolonialmächte. Ihnen wurde bedeutet, dass das Land schon besetzt war. Genauso waren die Kanonen seit Anfang der europäischen Besiedlung nicht zum Landesinneren ausgerichtet, sondern zum Meer hinaus (Sebald 2013: 13). Die okzidentale Konkurrenz wurde oft mehr gefürchtet als afrikanische Aufstände und war ein wichtiger Faktor in den kolonialen Beziehungen.

Den Afrikanern gegenüber musste die überlegene Macht der neuen Herrscher allerdings unbedingt demonstriert werden, die situation coloniale erforderte es. Die Kolonisten blieben in Afrika nämlich stets eine verschwindend geringe Minderheit. In Togo zum Beispiel belief sich die durchschnittliche Zahl der kolonialen Beamten, die beanspruchten, über eine Million Afrikaner zu herrschen, auf 67 (von Trotha 1994: 94). Ihre Herrschaft schien stets bedroht, allein schon durch die enorme Überzahl der kolonisierten Bevölkerung. Die Machtdemonstration begann mit der Proklamation der Schutzherrschaft. Sie wurde mit einem Aufmarsch von Truppen, einundzwanzig Kanonensalven, dem Hissen der Kriegsflagge und von deutscher Seite mit einem dreifachen „Hoch!” auf den Kaiser militärisch begangen (siehe z.B.: FR ANOM 2006 COL 11, Konsularagent Cantaloup: 23.11.85; Vgl. BArch R1001/3729). Es erscheint logisch, dass sich dieses Ritual zuerst an die neuen Untertanen des Reichs richtete.

2.2. Grenzkonflikte und gegenteilige Ansprüche

Häufig protestierten die Verwalter der benachbarten Macht gegen den Gebietsanspruch, den die Präsenz der anderen Nationalflagge verkörperte. Solche Protestbriefe waren ein Leitmotiv der europäischen Beziehungen in den Kolonien. Die men on the spot verteidigten das Prestige ihrer Nation manchmal heftiger als ihre Regierung selbst. Das hing auch damit zusammen, dass die Verwalter am Ende des 19. Jahrhunderts hauptsächlich Militärs waren. In Dahomey etwa stellten die Armeeangehörigen ohne weiterführenden Abschluss zwei Drittel der weißen Machthaber dar. Das Pariser Kolonialministerium musste seine Vertreter des Öfteren ermahnen, sie hätten sich gegenüber den deutschen Nachbarn höflich und versöhnlich zu verhalten.11 Die Beamten aus Dahomey protestierten fast systematisch gegen deutsche Besitzergreifungen. Sie behaupteten, das fragliche Land gehöre zu Frankreich und es seien schon vor langer Zeit Verträge mit den afrikanischen Herrschern unterschrieben worden. In den französischen Protestbriefen werden die deutschen Beamten immer wieder beschuldigt, die lokalen Chefs mit Geschenken bestochen, bedroht und misshandelt zu haben. Die deutschen Eroberer hätten viele afrikanische Chefs gezwungen, die französische Flagge durch die deutsche zu ersetzen, ihr Land dem Wilhelminischen Reich zu übergeben und den Vertrag mit Frankreich zu brechen. Umgekehrt beschuldigten die Togo-Deutschen die Franzosen auf ganz ähnliche Art, auch wenn sie in ihren Protestbriefen meist etwas weniger aggressiv waren. Für manchen afrikanischen Herrscher aber stellte die europäische Rivalität unter Umständen eine gute Gelegenheit dar, die Mächtigen gegeneinander auszuspielen. Sie wandten sich mit der Bitte um Hilfe an eine andere Imperialmacht und leisteten auf diese Weise Widerstand. Die Beamten verwendeten diese Hilferufe wiederum als moralisches Argument gegen die Machtübernahme der Konkurrenten. 1885 etwa protestierte der Resident Cantaloup gegen die deutsche Schutzherrschaft in Porto Seguro. Er stützte sich dabei auf die Zeugenaussage des Königs Mensah, der überzeugt sei, sein Land unter französischen Schutz gestellt zu haben. Sein Volk wehre sich seit einem Jahr gegen die deutsche Annexion und habe schließlich, da es keinen Geld für Widerstand mehr habe, Deutschland sein Land gegeben (FR ANOM 2006 COL 11, Konsularagent Cantaloup: 23.11.85). Faktisch entschieden über die Zugehörigkeit der afrikanischen Völker und Gebiete aber weder die afrikanischen Herrscher noch die kolonialen Beamten, sondern die Diplomaten in Paris und Berlin.

2.3. Patriotismus und Unantastbarkeit der Nationalflagge

In der Ethnologie wird die Heiligkeit bzw. Unantastbarkeit der Flagge betont. Flaggen seien „ein heiliges Symbol”, „ein mystischer Gegenstand mit magischen Kräften”, so Thomas Eriksen.12 In vielen Staaten ist es auch heutzutage noch illegal, eine Flagge zu verbrennen; in manchen Ländern darf die Flagge nicht einmal den Boden berühren, und sie findet meist schon in den ersten Artikeln der Verfassung Erwähnung.13 Es erstaunt daher nicht, dass ihre Zerstörung zu Kolonialzeiten als schwerer Angriff gegen den Staat selbst angesehen wurde. „Eine Verletzung deutschen Gebietes” wurde umgekehrt auch als Verletzung „der deutschen Flagge” betrachtet:

Die Franzosen hatten allenthalben verbreitet, dass es ihnen völlig gleichgültig sei, ob eine Stadt zum deutschen oder französischen Gebiet gehöre, sie würden jeden Ort zerstören, der Flüchtlinge von Bedou-Balangka aufnähme (…) Das ist eine schwerwiegende Verletzung deutschen Gebietes und der deutschen Flagge. (FR ANOM 1406 COL 4, Gouverneur Köhler: 01.06.1898)

Dieses Zitat etwa ist ein Auszug aus dem ungehaltenen Protestbrief des deutschen Gouverneurs Köhler an die französische Verwaltung der Nachbarkolonie im Zuge eines Grenzstreites im Jahr 1898 um das Grenzdorf Bedou-Balangka.14 Solcherart Beispiele sind zahlreich. In den deutsch-französischen Grenzkonflikten ist stets von Flaggen, von Flaggenzerstörung und -missachtung die Rede. Die Kolonisten legten besonders viel Wert auf ihren Schutz, Flaggen durften ohne Erlaubnis nicht einmal gehisst oder abgenommen werden. Wenn sie einmal wehte, galt es als ehrlos und unpatriotisch, als Verstoß gegen den Nationalstolz, sie wieder zurückzuziehen. Als der französische Resident 1885 gegen die deutsche Präsenz in Porto-Seguro protestierte, auf ältere Verträge Frankreichs mit dem dortigen Herrscher Mensah hinwies und die Deutschen aufforderte, den Ort zu evakuieren und an Frankreich zu übergeben, zeigte sich der einflussreiche deutsche Kaufmann Woermann zurückweisend:

Ich erklärte darauf noch, dass ich meinerseits nicht in der Lage sei, über die definitive Abgrenzung an der Goldküste Vorschläge zu machen. Uns scheine es, dass dort, wo die deutsche Flagge einmal aufgehisst sei, dieselbe nicht wieder zurückgezogen werden könne, so dass Porto Seguro unter allen Umständen deutsches Gebiet bleibe. (R1001/3729, Adolf Woermann: 21.01.85)

Das Hauptargument Woermanns bestand darin, dass er die Nationalflagge nicht mehr zurückziehen könne, weil dies eine Verletzung des deutschen Nationalstolzes, eine Blamage für das Reich darstellen würde. Die Nationalfahne wird zur Synekdoche für das Hoheitsgebiet, für die Regierung, für den Kaiser, für das gesamte Volk, ja für Deutschland selbst.

Der Flaggenparade kam also eine dreifache Bedeutung zu: Sie zeigte den anderen europäischen Mächten den Anspruch auf das erworbene oder eroberte Gebiet an, sie war eine erste Machtdemonstration vor den neuen Untertanen und sie verkörperte den Staat, der den Handelshäusern schützend zu Hilfe kommen würde. Sie stand zunächst einmal für militärischen Schutz, eventuell auch für finanzielle Unterstützung und für eine amtlich geregelte Verwaltung. Für die Kolonisten symbolisierte die deutsche Flagge folglich hauptsächlich die Hoffnung auf Unterstützung und Schutz durch den Staat, der hier als Vaterfigur stand. Es ist anzunehmen, dass diese Gefühle zumindest am Anfang den deutschen Bezug zur Flagge stärker als den französischen charakterisierten. Die französischen Bürger stützten sich schon seit 1863 auf die staatliche Herrschaft Frankreichs im Protektorat Porto-Novo. Im Gegensatz dazu hatten die deutschen Händler der westafrikanischen Küste vor 1884 mit gar keiner Unterstützung vonseiten ihrer Regierung rechnen können. Daher stellte sich insbesondere die Frage des militärischen Schutzes auf deutscher Seite dringender.

3. Nationalflaggen, Fremdherrschaft und Kolonisierte

3.1. Flaggen im präkolonialen Afrika

Es erscheint logisch, dass Nationalflaggen andere Bedeutungen für die unterworfenen Afrikaner als für die Weißen hatten. Zunächst soll gefragt werden, inwiefern das präkoloniale Westafrika mit Flaggen und ihrer Symbolik überhaupt vertraut war. Dahinter steht die Frage, inwieweit die unterworfenen Bevölkerungen die fremde Symbolik, der sie nun unterstanden, überhaupt verstehen konnten. Für die Völker der Küste hatte sie eine andere Bedeutung als für diejenigen des Hinterlandes. Überhaupt ist der Kontrast zwischen Küste und Hinterland in fast jedem Bereich der Kolonialgeschichte grundlegend. Vor den 1890er Jahren drangen die Europäer nur selten ins Landesinnere vor. Die Bevölkerungen hatten hier zum Großteil bloß indirekt Kontakt zu den Europäern. Sie betrieben teils Handel mit der Küste und wussten durch Händler und Karawanen von ihnen, hatten aber wahrscheinlich keine genaue Vorstellung von den Fremden. Die bisherigen Chefs und Könige durften oft weiterherrschen, ihre Rechtsprechung beibehalten und mussten nur Steuern für die neue Macht eintreiben. Dahingegen waren die Bevölkerungen der Küste schon seit Jahrhunderten mit der europäischen Präsenz vertraut und profitierten vom Überseehandel. An der Goldküste, der britischen Nachbarkolonie Togos, stellte das Volk der Fante tatsächlich schon seit dem 17. Jahrhundert eigene Fahnen her (Güse / Hahner-Herzog 1995: 16). Es betrieb Handel mit europäischen Schiffen, die auch verschiedene Stoffe wie Baumwolle, manchmal auch Seide oder Atlas mit sich brachten. Aus diesen stellten die Fante ihre eigenen Flaggen her. Zunächst ließen sie sich von den europäischen Flaggen inspirieren, die an den Masten der Schiffe weithin sichtbar waren. Später vermischten sie europäische und afrikanische Stilelemente und entwickelten eine eigene Flaggenkunst, die bis heute weiterlebt. Ähnlich wie die Fante betrieben auch die Bevölkerungen der ‚Sklavenküste’ Handel mit Europäern und mit den afrikanischen Nachbarvölkern. Klein-Popo und Porto-Seguro waren wichtige Handelszentren, in denen auch kultureller Austausch stattfand. Deshalb darf mit großer Sicherheit behauptet werden, dass auch die Ewé der Togoküste und die Bewohner des Königreichs Dahomey schon Fahnen gesehen hatten. Es steht nicht allerdings fest, ob sie diese fremden Symbole, ähnlich wie die Fante, in ihre eigene Symbolik übernommen haben.

3.2. Bedeutungen der europäischen Flaggen für die Kolonisierten

Was aber genau bedeuteten die Flaggen für die Kolonisierten im Unterschied zu den Kolonisten? In der Einleitung wurde auf die verschiedenen symbolischen Dimensionen der Flagge hingewiesen, die auf drei Hauptaspekte reduziert werden können. Erstens steht die Flagge für den Staat und für das staatliche Gewaltmonopol, für politische, rechtliche und militärische Macht, in einem Wort für Herrschaft. Zweitens versinnbildlicht die Nationalflagge die Volksgemeinschaft und Zugehörigkeit zur Nation. Der affektive Bezug zur Flagge war und ist für Europäer zentral. Drittens aber dient die Flagge zur Begrenzung und Markierung des staatlichen Hoheitsgebietes. Sie wird an beiden Seiten einer Grenze gehisst, markiert den Übergang von einem Staat zum andern und löscht jeden Zweifel über die Zugehörigkeit eines Gebietes (Eriksen 2007: 4-5).

Den ersten dieser drei Aspekte, die Symbolisierung von Herrschaft, verstanden sämtliche afrikanische Völker wahrscheinlich schnell. Sie verglichen Flaggen mit ihren eigenen Heiligtümern,15 begriffen, dass sie unantastbar waren und übersetzten die Bedeutung der Flaggen in ihre eigene Symbolik. Sie hissten die europäischen Flaggen in ihren Dörfern und respektierten ihre Autorität.

Aber Flaggen bedeuteten ihnen koloniale Herrschaft, also Fremdherrschaft. Der europäische Staat und seine nationalen Symbole blieben Fremdkörper, mit denen die Afrikaner sich nicht oder nur bedingt identifizieren konnten. Einen zentralen affektiven Bezug zur Flagge gab und gibt es auch heute, nach der Kolonialherrschaft und Dekolonisation, oft nicht (Eriksen 2007: 4-5). Die koloniale Situation war insofern sehr widersprüchlich, einerseits wurden den Afrikanern die europäischen Staatsbürgerschaften und eine gleichgestellte Rechtsprechung verwehrt, andererseits wurden von ihnen Treue, Loyalität und Nationalstolz gefordert. Sie sollten sich also als deutsch bzw. französisch und zugleich doch als anders begreifen, jedenfalls auf keinen Fall den Anspruch erheben, als Deutsche oder Franzosen behandelt zu werden. Dieser Widerspruch wird in den Beziehungen zwischen den Kolonialmächten besonders deutlich. Im Falle deutscher Gebietsforderungen erwarteten die Franzosen zum Beispiel von ihren afrikanischen Untertanen, spontan ihre Zugehörigkeit zu Frankreich auszusprechen und den deutschen Anspruch zurückzuweisen (z.B. FR ANOM 2006 COL 11, le Lieutenant Roget: 07.07.1885; le Résident de Grand-Popo, 09.08.1885).

Die Beamten aus Dahomey zitierten und unterstrichen immer wieder die Aussagen, denen zufolge Afrikaner von sich aus die französische Herrschaft vorzögen. Es war ihnen also doch wichtig, dass ihre Untertanen einen gewissen Patriotismus entwickelten, sich zu Frankreich zugehörig fühlten und die französische Herrschaft schätzten.16 Dies kommt zum Beispiel auf dem folgenden Bild aus der Massenzeitung Le Petit Journal sehr gut zum Ausdruck:

Proclamation du nouveau roi du Dahomey. Petit Journal 19.2.189417

Hier wird die Inthronisierung des neuen Königs von Dahomè dargestellt. Nach der französischen Eroberung des mächtigen Königreiches wurde der waltende König Béhanzin ins Exil verschifft. Die Behörden ernannten 1894 seinen Bruder zum neuen König über Danhomè. Die französische Machtübernahme wird auf dem Bild deutlich hervorgehoben. Zwei französische Offiziere umringen den neuen König. Dahinter steht die Trikolore symbolisch für die Schutzherrschaft der Republik. Rechts im Hintergrund tragen die Tirailleurs ebenfalls die republikanischen Farben. Der Journalist hat außerdem eine Afrikanerin vorne im Zentrum in blau-weiß-roter Kleidung gemalt. Der Mann rechts neben ihr erweckt gar den Eindruck, in eine französische Fahne eingewickelt zu sein. Die Begeisterung des Volkes, das im Vordergrund den neuen Herrschern zujubelt, kann als eine Inszenierung gewertet werden.

Auch für die Behörden in Togo war es von Bedeutung, dass ihre Untertanen die deutsche Schutzherrschaft nicht nur fürchteten, sondern ein Gefühl der Zugehörigkeit, der Treue und des Vertrauens entwickelten (z.B. FR ANOM 1406 COL 4, Gouverneur Pascal: 23.4.1898). Die koloniale Haltung war in allen Fällen paternalistisch, nicht umsonst nannte man diese Form des Imperialismus „Schutz“-Herrschaft. Die Afrikaner wurden als Kinder gesehen, die es zu beschützen galt. Die europäischen Flaggen sollten also auch für die Untertanen staatlichen Schutz verkörpern, Schutz vor Eindringlingen, vor einer anderen Kolonialmacht. Im Streit um das Dorf Bedou-Balangka hob der Gouverneur Köhler 1898 diesen Aspekt in einem entrüsteten Protestbrief an das französische Gouvernement hervor. Nach der französischen Rachekampagne gegen afrikanische Rebellen, bei der zwei Dörfer auf deutschem Gebiet verbrannt wurden, verlangte Köhler Genugtuung, wobei die Flagge als zentrales Objekt, das „Schutz“ und „Zugehörigkeit“ verkörpert sowie „Vertrauen“ einflößt, fungiert:

Die Bewohner von Kushunti waren im Vertrauen auf ihre Zugehörigkeit zum deutschen Gebiet und auf den Schutz, den ihnen die wehende deutsche Flagge gewahrte, nicht geflohen, trotzdem umstellten die Franzosen die Stadt, töteten viele Einwohner, machten mehrere Hundert Gefangene und zerstörten die Stadt bis auf den Grund. Die Eingeborenen von Kushunti haben bei dieser Gelegenheit außer vielen Angehörigen fast alles verloren, was sie besaßen. (FR ANOM 1406 COL 4, Gouverneur Köhler: 01.06.98)

3.3. Flaggen und das Hoheitsgebiet

Die Bedeutung der Flagge als Begrenzung des Hoheitsgebietes ist zentral. Hier finden wir die größten Unterschiede zwischen den aufeinandertreffenden Kulturen. Zwar war der Begriff des Hoheitsgebietes in Westafrika nicht fremd, die Königreiche waren zum Teil relativ gut begrenzt, wenn auch nicht schriftlich. Das Königreich Danhomè besaß sogar Zollposten an seinen Grenzen. Aber der Begriff der Territorialität hatte sich längst nicht so umfassend durchgesetzt wie in Europa. Wenngleich weniger als in anderen afrikanischen Regionen überwog doch auch hier die Herrschaft über Menschen und nicht über Land, das im Überfluss vorhanden war (Bernault 1999: 285). Die präkoloniale Mobilität war groß, die traditionellen Karawanenwege führten durch verschiedene spätere europäische Kolonien, durch Französisch-Sudan, Dahomey, Togo, usw. Die neuen Grenzen durchschnitten diese präkolonialen Handelsrouten, die bei der Gebietsaufteilung zwischen Europäern selten in Betracht gezogen wurden. Die kolonialen Grenzen teilten auch Völker, Herrschaftsgebiete und Großfamilien. Sie führten sogar durch Dörfer und persönliche Anbaugebiete, so dass manche Bauern ihren Wohnsitz auf der einen Seite der Grenze und ihre Felder auf der anderen hatten (Vgl. insb. R1001/3731, Gouverneur von Puttkamer: 03.03.1894; R1001/3740, Stationsleiter Dr. Kersting: 12.04.1898).

Aus diesem Grund wurden die Grenzen auch nicht spontan und selbstverständlich respektiert. Ganz im Gegenteil entwickelte sich ein erheblicher grenzüberschreitender Schmuggel, dem die unterschiedlich hohen Besteuerungen verschiedener Waren (vor allem Waffen, Munition, Alkohol und Textil) in den verschiedenen Kolonien zu Grunde lagen. Viele Händler erzielten hierdurch große Gewinne (Almeida-Topor: 172-173).18

Der größte Teil der Grenze zwischen Togo und Dahomey wurde allerdings nicht kontrolliert. Die meisten Afrikaner kannten die neue Grenze nicht und viele wussten nicht einmal, zu welcher Kolonie sie gehörten. Die erste Arbeit der Behörden bestand daher darin, sich über die Zugehörigkeit der Grenzgebiete und -dörfer zu einigen und der Bevölkerung klar zu machen, dass sie nun deutsche bzw. französische Untertanen waren. Das war für die europäischen Beziehungen wichtig, geschah allerdings oft erst im Zuge von Grenzstreitigkeiten. So gab der französische Gouverneur erst im März 1898 den Auftrag, „genaue Befehle zu erteilen, damit die Dörfer, durch die die Grenzkommission führen wird, über ihre endgültige Staatszugehörigkeit informiert werden.“19 Die Afrikaner sollten selber die Gebietsansprüche der benachbarten Kolonialmacht zurückweisen und sich weigern Steuern zu zahlen.

Die Mittel zur Markierung der Grenze waren einfach, ja oft unzureichend. Es wurden Grenzpfähle gesetzt, die wiederholt verschwanden (z.B. R1001/3730, Kaiserlicher Kommissar Zimmerer: 14.02.1889), so dass die Grenze zuweilen sogar erneut vermessen werden musste. Ein weiteres der wenigen Markierungsmittel waren Flaggen, sie wurden überall gehisst und waren oft das einzige sichtbare Zeichen der kolonialen Zugehörigkeit. Die erste Reaktion der Stationsleiter im Falle eines Grenzkonflikts war zumeist, in den Grenzdörfern Flaggen verteilen zu lassen (z.B. R1001/3740, Stationsleiter Kersting: 04.03.1898). Die Flagge wurde hier zum einfachsten Mittel der Verteidigung gegen Behörden anderer Kolonialmächte. Sie war Information und Warnung, dass die französischen Soldaten sich auf deutschem Gebiet befanden (und umgekehrt) und jegliche Aktion (Steuererhebung, Flaggenhissen, Einmarschieren von Soldaten) zu offiziellem Protest und diplomatischen Komplikationen führen würde. Die Flagge diente also dazu, die koloniale Grenze sichtbar zu machen. Es war ein billiger Gegenstand, der sich wesentlich einfacher einsetzen ließ als Militärposten und Grenzpfosten (die man befestigen musste). Ihre Bedeutung war unmissverständlich – für die Europäer und nach kurzer Zeit auch für Afrikaner.

Nationalflaggen besaßen, wie gezeigt wurde, im kolonialen Kontext Omnipräsenz; sie nahmen in amtlichen Berichten und in offiziellen Protestbriefen einen zentralen Platz ein und waren auch auf Fotos ständig zu sehen. Die Flagge ist ein Symbol, sie ist aber auch Synekdoche. Sie steht für etwas anderes, für viele Gegenstände, Begriffe sowie Bereiche und kann fast immer durch einen anderen Begriff ersetzt werden, wie etwa ‚Staat’, ‚Regierung’, ‚Nationalstolz’, ‚Volk’, ‚staatlicher und militärischer Schutz’. In den Kolonien war ihre Rolle zentral. Sie diente der offiziellen Proklamation der Schutzherrschaft, der Grenzmarkierung und war oft das einzige Zeichen einer europäischen Präsenz.

Die Flagge ist ein Gegenstand, an dem sich die situation coloniale besonders stark herauskristallisiert und zwar in dreifacher Weise: Erstens befanden sich die Kolonisten stets in einer zweischneidigen Situation. Sie waren zugleich die Mächtigen und doch stets in Gefahr, sie forderten absoluten Gehorsam und waren doch nur eine winzige Minderheit gegenüber der afrikanischen Masse; sie besaßen den Anspruch, die neuen Kolonien zu kontrollieren und zu entwickeln, hatten dafür aber nicht genügend Personal und materielle Mittel. Kolonialismus war stets prekär, die „sporadische Macht der überlegenen Gewalt“ (von Trotha 1994: 5), die in institutionalisierte Macht und staatliche Herrschaft umgewandelt werden sollte, was jedoch eine schier unmögliche Aufgabe darstellte. Flaggen verkörperten in diesem Prozess das Gewaltmonopol, waren aber selbst gefährdet. Als ein Hauptelement der militärischen Machtdemonstrationen wurden sie bei Aufmärschen und deren Ritualen eingesetzt und mussten stets mit dem höchsten Respekt behandelt werden. Sie waren unantastbar, ja in gewisser Weise heilig. Gleichzeitig wurden sie an vielen Orten nicht bewacht und waren stets der Gefahr durch Verletzung und Zerstörung ausgesetzt.

Der zweite Punkt betrifft die Beziehungen der Kolonisten zum Mutterland und die der Afrikaner zur Fremdherrschaft, die beide gleichermaßen als zutiefst widersprüchlich bezeichnet werden können. So genossen die Beamten einerseits eine große Freiheit gegenüber ihrer fernen Regierung, verteidigten diese relative Unabhängigkeit und wurden nur ungern an die hierarchische Struktur erinnert. Einige Bezirksleiter sahen sich sogar als Könige in ihrem eigenen Land (Vgl. z.B. Zurstrassen 2008 u. Stammermann 2009: 3-5). Andererseits begünstigte die große Distanz zur Heimat und der Einsamkeit des Lebens in der Fremde das Erstarken patriotischer Gefühle (von Trotha 1994: 92 u. 97). Sie schwankten also zwischen der Suche nach hierarchischer Unabhängigkeit und einem starken Nationalismus, zwischen der Distanznahme vom Mutterland und der Annäherung an die Heimat. In diesem Zusammenhang war die Nationalflagge sowohl Ausdruck professioneller Gebundenheit als auch patriotischer Bindung. Sie war einer der wenigen und wichtigen Gegenstände, durch die die Kolonisten sich mit ihrem Vaterland verbunden fühlten. Was umgekehrt die Afrikaner anbelangt, so spiegelt ihr Verhältnis zur Flagge die grundsätzliche Paradoxie kolonialer Herrschaft. Man forderte von ihnen, auf ihre Zugehörigkeit zu ihrem Schutzstaat stolz zu sein, obwohl ihnen die wirkliche Zugehörigkeit bzw. Staatszugehörigkeit verwehrt blieb. Sie sollten sich als Deutsche bzw. Franzosen fühlen, wenngleich sie es faktisch nie werden konnten. In ihrem Bezug zur Nationalflagge kristallisiert sich dieser Widerspruch.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Beziehungen zwischen Kolonialismus und Mobilität. So konnte gezeigt werden, dass Kolonialpolitik auf die Umlenkung von Migrationsströmen ausgerichtet ist, d.h. die Erhöhung von Mobilität innerhalb der kolonialen Grenzen und der Begrenzung der grenzüberschreitenden Zirkulation. Dieser Aspekt stellt bislang ein relatives Desiderat in der Forschung dar. Während die Einführung des europäischen Territorialitätsbegriffs und die relative Neuigkeit territorialer Begrenzung im kolonialen Afrika hinreichend besprochen wird, wird nur selten auf die Umlenkung von traditioneller Mobilität durch den Kolonialismus sowie die relative Erfolglosigkeit dieses Versuchs – u.a. auf Grund der Durchlässigkeit der kolonialen Grenzen vor 1914 – eingegangen. Die Nationalflaggen waren eines der Hauptelemente, die der transnationalen Abgrenzung dienen sollten, da andere Mittel wie Personal und Kontrollposten oft nicht zur Verfügung standen. Der Erfolg dieser Methode ließ natürlich zu wünschen übrig. Ständig protestierten die Beamten gegen das Abnehmen und Zerstören von Flaggen, stets musste man um Grenzen und Gebiete fürchten, immer wieder kam es hier zu sekundären europäischen Konflikten.

Die Entwicklung der deutsch-französischen kolonialen Beziehungen vor den Marokkokrisen ist dennoch als positiv zu bezeichnen. Trotz vieler Reibereien arbeiteten Deutsche und Franzosen in ihren westafrikanischen Kolonien gut zusammen. Teilweise wird eine grenzüberschreitende Freundschaft spürbar, die sich sogar auf den militärischen Bereich ausdehnt. Dafür sind vor allem die binationalen Grenzkommissionen ein gutes Beispiel. Als etwa der 27-jährige Offizier Wilhelm Preil 1901 die deutsche Abteilung der Grenzkommission anführte, entwickelte er Bewunderung und Freundschaft für die französischen Kollegen. In seinem posthum veröffentlichten Tagebuch, das den positiven Titel Deutsch-französische Waffenbrüderschaft im Hinterlande von Togo und Dahomey trägt, erzählt er mit viel Herzlichkeit von ihnen (Preil 1909: 57). Seine Freundschaft betraf sogar die militärischen Rituale. Es erschien ihm offenbar ganz selbstverständlich, dass auch er und seine deutsche Abteilung salutierten, wenn die französische Flagge heruntergelassen wurde (Preil 1909: 57). Die Flagge, die eigentlich der nationalen Abgrenzung diente, wurde hier von den Siegern von 1871 ehrenvoll gegrüßt. Zwar verteidigte man seine Eroberungen und kämpfte unerbittlich um Gebiete, gleichzeitig war man solidarisch, da man gemeinsame Werte und Vorstellungen teilte (vgl. Lindner 2009: 8). Aus dieser Perspektive erweist sich die Analyse des Umgangs mit der Flagge auch als grundlegend erhellend: So war Kolonialismus eben nicht nur ein nationales, sondern immer auch europäisches Unternehmen.

Bibliographie

BArch R175/FA1/1, „Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo”, 1885-1887, Protokoll über die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste Afrikas und in der Südsee, 24.12.1885, S. 240-247.

BArch R1001/3729, Notiz betreffend die Colin'schen Erwerbungen an der Sangareah-Bai, o.D., gez.: Chüden, S. 77.

BArch R1001/3729, Adolf Woermann, Memorandum, Anlage 3, 21.01.1885, S. 8-9.

BArch R1001/3729, Graf Hatzfeld an den Fürsten von Hohenlohe, Berlin 17.4.1885, S. 123-132.

BArch R1001/3730, Verhandlungen mit Frankreich und Abgrenzung der beiderseitigen Besitzungen in Westafrika, o. D.

BArch R1001/3730, Zimmerer, Kaiserlicher Kommissar für Togo an Reichskanzler Bismarck, 14.02.1889, 78-80

BArch R1001/3731, von Puttkamer an von Caprivi, Sebbe 03.03.1894, S. 112 ff.

BArch R1001/3733, Darstellung der von Dr. Hans Gruner geführten Togo-Expedition, o. D., S. 111-116.

BArch R1001/3740, Dr. Kersting, Stationsleiter von Sokode, an das Gouvernement in Lome, 04.03.1898, S. 97-99.

BArch R1001/3740, Dr. Kersting, Stationsleiter von Sokode, an das Gouvernement in Lomé, 12.04.1898, S. 103-108.

BArch R1001/3865, „Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über die Einführung eines einheitlichen Zollgebiets in den Besitzungen beider Staaten an der Sklavenküste”, 25.05.1887, S. 19.

BArch R175/FA1/1, „Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo”, 1885-1887, Protokoll über die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste Afrikas und in der Südsee, 24.12.1885, S. 240-247.

BArch R1001/3729, Notiz betreffend die Colin'schen Erwerbungen an der Sangareah-Bai, o.D., gez.: Chüden, S. 77.

BArch R1001/3729, Adolf Woermann, Memorandum, Anlage 3, 21.01.1885, S. 8-9.

BArch R1001/3729, Graf Hatzfeld an den Fürsten von Hohenlohe, Berlin 17.4.1885, S. 123-132.

BArch R1001/3730, Verhandlungen mit Frankreich und Abgrenzung der beiderseitigen Besitzungen in Westafrika, o. D.

BArch R1001/3730, Zimmerer, Kaiserlicher Kommissar für Togo an Reichskanzler Bismarck, 14.02.1889, 78-80

BArch R1001/3731, von Puttkamer an von Caprivi, Sebbe 03.03.1894, S. 112 ff.

BArch R1001/3733, Darstellung der von Dr. Hans Gruner geführten Togo-Expedition, o. D., S. 111-116.

BArch R1001/3740, Dr. Kersting, Stationsleiter von Sokode, an das Gouvernement in Lome, 04.03.1898, S. 97-99.

BArch R1001/3740, Dr. Kersting, Stationsleiter von Sokode, an das Gouvernement in Lomé, 12.04.1898, S. 103-108.

BArch R1001/3865, „Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über die Einführung eines einheitlichen Zollgebiets in den Besitzungen beider Staaten an der Sklavenküste”, 25.05.1887, S. 19.

FR ANOM 16 PA V/3, Archives personnelles de Brazza, Relations avec les Allemands: correspondance (15 février 1900 - 5 février 1903), sans auteur, Berlin, 11.01.1885.

FR ANOM 16 PA V/3, Berlin, 14.01.1885.

FR ANOM 16 PA V/3, Archives personnelles de Brazza, Relations avec les Allemands: correspondance, sans expéditeur, Berlin, 02.04.1885.

FR ANOM 1401 COL 6, Dépêches du résident Ehrmann au gouverneur, n°260, Ehrmann à Monsieur le Gouverneur Ballay, Porto-Novo, 28.08.1891.

FR ANOM 1401 COL 20, André Lebon, Ministre des Colonies, à Gouverneur Ballot, confidentiel et personnel, Affaires de Bafilo et de Krikri, 20.05.1897.

FR ANOM 1401 COL 20, André Lebon, Ministre des Colonies, 24.09.1897.

FR ANOM 1406 COL 4, le gouverneur Pascal au gouverneur Köhler, Porto-Novo, 23.4.1898.

FR ANOM 1406 COL 4, A. Köhler, gouverneur du Togo, à P. Pascal, gouverneur du Dahomey, 01.06.1898

FR ANOM 2006 COL 11, Allemagne, Délimitation et incidents de frontière, Togo et Cameroun 1884-1886.

FR ANOM 2006 COL 11, Le Lieutenant de Vaisseau P. Amoun, commandant de la canonnière le « Gabès », à M. le Ministre de la Marine et des Colonies, « Rapport sur une protestation adressée par le capitaine du Gabès au Capitaine Amiral allemand ‘Knorr’, commandant la division navale allemande des côtes d'Afrique, au sujet du pavillon national allemand arboré à Porto-Seguro (Golfe de Bénin), territoire sous le protectorat de la France », à bord du Gabès, Mouillage de Kotonou (côtes occidentales d’Afrique), 20.04.1885.

FR ANOM 2006 COL 11, le Lieutenant Roget, Commandant le détachement, chargé par intérim de l'exercice du Protectorat français de Porto Novo, à M. le Ministre de la Marine et des Colonies, Porto-Novo, 07.07.1885.

FR ANOM 2006 COL 11, Falkenthal, Kaiserlicher Kommissar für Togo an den französischen Konsularagenten Herrn Cantaloup, Klein-Popo, 29.07.1885.

FR ANOM 2006 COL 11, le Résident de Grand-Popo au Commissaire allemand, Grand-Popo, 09.08.1885.

FR ANOM 2006 COL 11, Cantaloup an Herrn Dorat, französischer Résident für Porto Novo, 23.11.1885.

Kuassi, Amétowoyona Akakpo (2014). Discours et contre-discours sur le Togo sous l'empire allemand. Paris: Manuscrit.

Almeida-Topor, Hélène d' (1995). Histoire économique du Dahomey (Bénin), 1890-1920. Paris: L'Harmattan.

Balandier, Georges (1971). Sens et puissance, Paris: PUF.

Bechhaus-Gerst, Marianne (2003). Die (koloniale) Begegnung: AfrikanerInnen in Deutschland 1880-1945, Deutsche in Afrika 1880-1918. Frankfurt am Main: Lang.

Bernault, Florence (1999). Enfermement, prison et châtiments en Afrique: du 19e siècle à nos jours. Paris: Karthala.

Brunschwig, Henri (1993). Le partage de l'Afrique noire. Paris: Flammarion (1e éd. 1971).

Chatriot, Alain / Gosewinkel, Dieter, Hrsg. (2010). Koloniale Politik und Praktiken Deutschlands und Frankreichs 1880-1962. Stuttgart: Franz Steiner Verlag.

Chéradame, André (1905). La colonisation et les colonies allemandes. Paris: Plon-Nourrit.

Cornevin, Robert (1970). Le Dahomey. Paris: PUF (1e éd. 1965).

Conrad, Sebastian (2006). Globalisierung und Nation im Deutschen Kaiserreich. München: C.H.Beck.

Conrad, Sebastian (2008). Deutsche Kolonialgeschichte. WISSEN, München: C.H.Beck.

Decharme, Pierre (1903). Compagnies et sociétés coloniales allemandes. Paris: Masson.

Dubois, Marcel (1912). « Préface », in: Brunet, Marcel. La brèche maritime allemande dans l'empire colonial anglais. Paris: E. Guilmoto.

Eckert, Andreas / Pesek, Michael (2004). „Bürokratische Ordnung und koloniale Praxis. Herrschaft und Verwaltung in Preussen und Afrika“, in: Osterhammel, Jürgen / Conrad, Sebastian, Hrsg. Das Kaiserreich transnational. Deutschland in der Welt 1871-1914. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 87-106.

Elgenius, Gabriella (2007). « The origin of European national flags », in: Eriksen, Thomas Hylland / Jenkins, Richard. Flag, nation and symbolism in Europe and America. London: Routledge, 14-30.

Eriksen, Thomas Hylland / Jenkins, Richard, Hrsg. (2007). Flag, nation and symbolism in Europe and America. London: Routledge.

Gründer, Horst, Hrsg. (1999). „...da und dort ein junges Deutschland gründen“ – Rassismus, Kolonien und kolonialer Gedanke vom 16. bis zum 20. Jahrhundert, München: Dt. Taschenbuch Verlag.

Grupp, Peter (1980). Deutschland, Frankreich und die Kolonien. Der französische ‚Parti colonial’ und Deutschland von 1890 bis 1914. Tübingen: J.C.B.Mohr.

Güse, Ernst-Gerhard / Hahner-Herzog, Iris (1995). Asafo: Fahnen Aus Ghana. München: Prestel.

Häberle, Peter (2008). Nationalflaggen: Bürgerdemokratische Identitätselemente und internationale Erkennungssymbole, Berlin: Duncker & Humblot.

Herzfeld, Andreas (2005). Flag use in German colonies. Communicaciones des Congreso internacional de Vexilología XXI Vexilobaires 2005, Online-Dokument: http://www.dr-herzfeld.de/flaggenkunde/ICV21%20Herzfeld.pdf, Seite wurde aufgerufen am: 25/08/2014.

Karaschewski, Jörg M. (2005). Flaggen in den deutschen Schutzgebieten. Achim: Dt. Ges. für Flaggenkunde.

Karaschewski, Jörg M. (2008). Flaggen im deutschen Kaiserreich. Norderstedt: Books on Demand.

Lindner, Ulrike (2011). Koloniale Begegnungen: Deutschland und Großbritannien als Imperialmächte in Afrika 1880-1914. Frankfurt/Main, New York: Campus.

Lorin, Amaury (2014). « La ‘France coloniale’ dans le « concert européen » au tournant de la Conférence de Berlin », in: Gemeaux, Christine de / Lorin, Amaury, Hg. L'Europe coloniale et le grand tournant de la Conférence de Berlin 1884-1885. Paris: Ed. Le Manuscrit.

Porte, Rémy (2006). La conquête des colonies allemandes. Naissance et mort d'un rêve impérial. Paris: Ed. 14-18.

Preil, Wilhelm / Preil, Friedrich (1909). Deutsch-französische Waffenbrüderschaft im Hinterlande von Togo und Dahomey: Tagebuchblätter. Berlin: Schwetschke u. Sohn.

Ruscio, Alain (1996), Le credo de l’homme blanc: regards coloniaux français XIXe-XXe siècles. Bruxelles: Complexe.

Sebald, Peter (2013). Die deutsche Kolonie Togo 1884-1914: Auswirkungen einer Fremdherrschaft. Berlin: Ch. Links Verlag.

Sèbe, Berny (2013). Heroic imperialists in Africa. The promotion of British and French colonial heroes 1870-1939. Studies in Imperialism, Manchester, New York: Manchester Univ. Press.

Stammermann, Otto (2009). Maßnahmen einer Kolonialmacht zur Festigung ihrer Herrschaft. Am Beispiel der togolesischen Bevölkerung während der deutschen Kolonialzeit. Norderstedt: GRIN Verlag.

Trotha, Trutz von (1994). Koloniale Herrschaft. Zur soziologischen Theorie der Staatsentstehung am Beispiel des „Schutzgebietes Togo“. Tübingen: J.C.B.Mohr.

Wehler, Hans-Ulrich (1985). Bismarck und der Imperialismus. Frankfurt am Main: Suhrkamp (1. Aufl. 1969).

Zurstrassen, Bettina (2008). „Ein Stück deutscher Erde schaffen“: koloniale Beamte in Togo 1884-1914. Frankfurt/Main: Campus.

Notes

1 Das Zitat ist ein Buchtitel von Horst Gründer (Gründer 1999). Dieser zitiert selber einen Ausspruch von Richard Wagner, der im Ganzen lautet: „Nun wollen wir in Schiffen über das Meer fahren, da und dort ein junges Deutschland gründen, es mit den Ergebnissen unseres Ringens und Strebens befruchten, die edelsten, gottähnlichsten Kinder zeugen und erziehen: wir (sic) wollen es besser machen als die Spanier, denen die neue Welt ein pfäffisches Schlächterhaus, anders als die Engländer, denen sie ein Krämerkasten wurde.“ (zit. n.: Akakpo 2014: 58). Retour au texte

2 Neben der klassischen Definition von Kolonialismus als institutionalisierter Herrschaft einer Minderheit über eine kulturell verschiedene und geografisch entfernte Mehrheit. Retour au texte

3 Die Kolonie Les Établissements du Bénin gehörte bis 1889 noch zum Senegal. Erst im Zuge des Krieges gegen Behanzin, den König von Danhomè, wurde das Hinterland des Küstenstreifens 1892-1894 erobert. So wie fast überall in Afrika waren beide Mächte in den 1880er Jahren nur an der Küste präsent. Retour au texte

4 Auf Deutsch wurde meistens das Wort ‚Flagge’, manchmal ‚Fahne’ und selten ‚Reichskriegsflagge’ verwendet. Tatsächlich wurde meistens die Reichskriegsflagge gehisst, manchmal aber auch die schwarz-weiß-rote Nationalflagge. In den französischen Korrespondenzen findet sich hauptsächlich – und zwar noch häufiger als das deutsche Äquivalent in den Reichsakten – der Begriff ‚pavillon’ oder ganz selten ‚drapeau’ (eher in den Verträgen). Retour au texte

5 Die Forschungsliteratur zu den deutsch-französischen Beziehungen im kolonialen Afrika vor 1914 ist rar und relativ alt. Der Sammelband von Chatriot und Gosewinkel liefert zwar einen guten Vergleich zur deutschen und französischen Historiographie des Kolonialismus, aber keine Studie über die deutsch-französischen kolonialen Beziehungen. Die einzige systematische Studie ist hier diejenige von Peter Grupp (1980) über die Sicht des Parti colonial auf die deutschen Kolonien. Außerdem findet man Hinweise bei Henri Brunschwig sowie in den einschlägigen Studien zu den Kolonien Togo und Dahomey. Aufgrund dieser Spärlichkeit können in diesem Artikel großenteils leider nur recht alte, dafür aber sehr solide Studien zitiert werden (vgl. Grupp 1980, Brunschwig 1993 und Cornevin 1970). Hier muss dahingegen bemerkt werden, dass die deutsch-englischen Beziehungen im kolonialen Afrika von Ulrike Lindner sehr gut und ausführlich bearbeitet wurden (Lindner 2011). Retour au texte

6 “Flags are, in Turner’s terminology, condensed symbols, or key symbols.” (Eriksen 2007: 3). Retour au texte

7 Die ersten Flaggen, von denen Spuren überliefert sind, stammen allerdings nicht aus der arabischen, sondern der chinesischen Kultur. Hier wird die Flagge seit dem 3. Jahrtausend vor Christus verwendet und stellt eine Art tragbare Gottheit (“portable deities“) dar (Elgenius 2007: 17). Retour au texte

8 Hauptsächlich gibt es eines: Eriksen/Jenkins 2007 (siehe auch: Güse/Hahner-Herzog 1995. Karaschewski 2008). Retour au texte

9 « Tous les Français détestaient les Allemands. Tous souhaitaient prouver au monde que la France, selon la réponse de Gambetta au billet de Jules Ferry qui lui annonçait le protectorat sur la Tunisie, ‘reprenait son rang de grande puissance’. » (Brunschwig 1993: 35). Retour au texte

10 Der Autor, Kommissar Falkenthal, fügt noch hinzu, dass die Landnahme wie oben erwähnt anschließend noch von den andern Kolonialmächten akzeptiert werden musste: „Hiervon unberührt ist die Frage, welche Macht nach bestehenden Versträgen berechtigt war, in vorstehender Weise thatsächlich von dem fraglichen Lande Besitz zu ergreifen. Die ausdrückliche Entscheidung hierüber kann nur durch Vereinbarung der beiderseitigen Regierungen im Mutterlande, und zwar in Gemäßheit des Art. 34 der Generalakte der Berliner Konferenz nur nach Anhörung der übrigen Signaturmächte getroffen werden.” (FR ANOM 2006 COL 11, Falkenthal, Kaiserlicher Kommissar für Togo an den französischen Konsularagenten Cantaloup, Klein-Popo, 29.07.1885). Retour au texte

11 « M. le Ministre des Affaires Etrangères m'exprime le désir que vous évitiez de vous départir de la correction de langage et de la mesure que comportent les correspondances internationales, quels que soient d'ailleurs vos griefs contre les agents d'autres Puissances. » (FR ANOM 1401 COL 20, André Lebon, Ministre des Colonies, à Gouverneur Ballot, confidentiel et personnel, Affaires de Bafilo et de Krikri, 20.05.1897). Retour au texte

12 “sacred symbol (...) mystical object invested with magical powers” (Eriksen: 12). Retour au texte

13 Das Grundgesetz zitiert sie in Paragraph 22, die französische Verfassung in Paragraph 2, die togoische in Paragraph 3, die beninische in Paragraph 1. Im 19. Jahrhundert waren Flaggen vielleicht nicht ganz so bedeutsam wie heute, die Bismarck-Verfassung von 1871 zitiert sie etwa erst in Paragraph 55, Abschnitt IV (Häberle 2008: 16-17). Retour au texte

14 Der deutsche Stationsleiter Kersting ließ es schließlich evakuieren und bat um einen vorläufigen Status Quo, doch der Resident Lacour marschierte in das Dorf ein und wurde von afrikanischen Rebellen getötet. Daraufhin unternahm Porto-Novo (Dahomey) einen Rachefeldzug, der zur Verbrennung der Dörfer Bedou-Balangka und Kushunti führte. Kushunti lag zweifellos in deutschem Gebiet, Lomé (Togo) reagierte entrüstet. Retour au texte

15 Thomas Eriksen erwähnt ein interessantes Beispiel aus dem südlichen Afrika: Die Ndembu aus Angola vergleichen die Flaggen der Weißen mit ihren eigenen heiligen Milchbäumen. Sie beweisen damit, dass sie die heilige Dimension der Nationalflagge vollends erfasst haben. (Eriksen 2007: 3). Retour au texte

16 « Plus, sans aucun doute, que les autres peuples qui ont connu une expansion outre-mer, le Français a voulu être aimé. » (Ruscio 1996: 94). Retour au texte

17 « Proclamation du nouveau roi du Dahomey. » Le Petit journal. Supplément du dimanche, 19.2.1894, Bibliothèque nationale de France, http://catalogue.bnf.fr/ark:/12148/cb32836564q Retour au texte

1894, http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k716057p/f8.imageType. Consulté le 13 octobre 2015. Droits cédés par la BNF, N° du dossier de redevance : RDV-1510-002512.

18 Die Europäer hatten (vor 1914) ihrerseits nicht die Mittel, um die Grenzen effektiv zu kontrollieren, da ihnen Personal und Material dafür fehlten. Daher versuchten sie eher, den Migrationsstrom umzulenken, die grenzüberschreitende Mobilität zu reduzieren und diejenige innerhalb der Kolonie zu erhöhen, d.h. vom Hinterland zur Küste (FR ANOM 1401 COL 20, André Lebon, Ministre des Colonies, 24.09.1897). Straßen und Eisenbahnlinien wurden gebaut, damit die Händler ihre Produkte schneller transportieren konnten und der Handel innerhalb der Kolonie gefördert wurde. Die Europäer richteten nur einige wenige strategische Grenzposten an den Handelsrouten ein, an denen die Karawanen von einer Kolonie zur nächsten passierten. Die Händler benutzten trotz des hohen Zolls weiterhin dieselben Wege und die Kolonialgouvernements konnten auf diese Weise viel Geld einnehmen (Vgl. z.B. R1001/3731, Landeshauptmann von Puttkamer an die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, 14.04.1893, 72 ff.). Das gleiche galt für den Schmuggel, der einerseits von den verschiedenen Kolonialverwaltungen bekämpft wurde, obwohl andererseits auch sie teilweise von ihm profitierten, da er die lokale Wirtschaft ankurbelte (Almeida-Topor: 159-160). Das galt vor allem für Französisch-Dahomey, das die geringste Besteuerung hatte. Hier konnten die Waren billiger produziert und verkauft werden, bevor sie dann in die Nachbarkolonien geschmuggelt werden konnten. Retour au texte

19 « (…) des instructions précises pour que tous les villages où passera la commission de délimitation soient informés de leur nationalité définitive. » (1406 COL 4, le gouverneur au ministère des Colonies, 23.3.1898). Retour au texte

Citer cet article

Référence électronique

Isabell Scheele, « Zwischen Deutsch-Togo und Französisch-Dahomey: Flaggensymbolik, Grenzziehung und Zirkulation in den kolonialen Beziehungen (1884-1914) », Textes et contextes [En ligne], 11 | 2016, publié le 01 décembre 2016 et consulté le 24 novembre 2024. Droits d'auteur : Licence CC BY 4.0. URL : http://preo.u-bourgogne.fr/textesetcontextes/index.php?id=665

Auteur

Isabell Scheele

Droits d'auteur

Licence CC BY 4.0